ZUSAMMENSETZUNG
DES ECLOF-VERWALTUNGSRATS
IN GENF UND DER NATIONALEN ECLOF-KOMITEES
Das
Miteinanderteilen von Ressourcen bedeutet auch demokratische
Machtausübung. ECLOF ist der festen Überzeugung,
daß alle an ECLOF-Programmen Beteiligten auch am Entscheidungsprozeß
teilhaben sollten. Das oberste Entscheidungsgremium, der ECLOF-Verwaltungsrat
in Genf, besteht zu 33% aus Vertretern der nationalen ECLOF-Komitees,
um die praktische Durchführbarkeit der Beschlüsse
vor Ort zu gewährleisten. Damit Transparenz und Rechenschaftspflicht
stets respektiert werden, umfaßt der Verwaltungsrat
außerdem 25% Vertreter/innen von Hilfswerken. Die Schweizer
Mitglieder (13%) bieten die technische Sachkenntnis. ÖRK-Stab
und Kommissionsmitglieder sind 21%. Der (die) Vorsitzende
und der (die) Finanzbeauftragte kommen für die restlichen
8% auf.
Der
53% betragende Anteil an Vertretern/innen nationaler Kirchenräte
(NKR) und anderer Kirchen in einem typischen nationalen ECLOF-Komitee
spiegelt ECLOFs Bekenntnis zur Ökumene wider. Da die
Hälfte aller Projekte von Frauen geleitet werden, hat
sich ECLOF dazu verpflichtet, mindestens 50% Frauen im Genfer
Verwaltungsrat und in den nationalen ECLOF-Komitees aufzunehmen.
Ca. 47% der Mitglieder der nationalen ECLOF-Komitees sind
Fachleute oder Vertreter von NGOs. Diese bringen ihre Sachkenntnis
und Erfahrung in der Arbeit mit wirtschaftlich Benachteiligten
ein. Die Beteiligung von weltlichen Gemeinschaften und Frauenorganisationen
an den NECs ist Ausdruck der Einbeziehung der zivilen Gesellschaft.
Die Beiträge von Experten aus Finanzwelt, Recht, Technik
usw. unterstreicht den professionellen Ansatz bei allen Maßnahmen
von ECLOF.
LOKALE
AUTONOMIE
Die Verteilung von Befugnissen und lokale Entscheidungs-kompetenz\
sind wesentliche Aspekte der ECLOF-Programme.
Darlehen werden von den nationalen ECLOF-Komitees (NECs) in
der Landeswährung ausgezahlt, es sei denn, der Dollar
ist das gängige Zahlungsmittel im Lande. Auch die Verzinsung
wird unter Berücksichtigung der Inflationsrate und der
Mindest-verwaltungskosten von den lokalen Komitees festgelegt.
Damit wird dem Kapitalschwund vorgebeugt und gewährleistet,
daß immer mehr wirtschaftlich benachteiligte Menschen
in den Genuß von Darlehen kommen.
Der Autonomiegrad der NECs bei der Vergabe von Darlehen wird
an deren Leistungsbilanz gemessen. 1997 wurden 75% aller Darlehen
von den NECs direkt genehmigt und ausgezahlt. Diese Kompetenzverlagerung
an die NECs wird fortgeführt. |